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Artenschutz im Zoo

Zoos übernehmen im Artenschutz eine zentrale Aufgabe. Zum einen tragen sie durch die Nachzucht gefährdeter Tierarten zur Erhaltung der Arten bei (Erhaltungszucht, Ex-situ-Schutz), zum anderen setzen sie sich im Rahmen ihrer Bildungs-, Forschungs- und Öffentlichkeitsarbeit für bedrohte Tierarten ein.

Durch ihre Millionen Besucher jährlich erreichen sie ein breites Publikum und können so aktiv für den Erhalt seltener und bedrohter Tiere werben. Die Zoos betreiben diese Aufgabe mit großem finanziellen Aufwand!

Um das Überleben vieler heute bereits von ihrer Ausrottung bedrohter Arten zu sichern, müssen vor allem die angestammten Lebensräume erhalten werden (In-situ-Schutz). Im Rahmen der „Weltzoonaturschutzstrategie“ haben sich die Zoos weltweit freiwillig dazu verpflichtet, zum Schutz der Tiere in ihrer Obhut und ihrer angestammten Lebensräume beizutragen.

In Deutschland gibt das Bundesnaturschutzgesetz den Zoos eine klare Aufgabe in dieser Hinsicht. Sie sind zuständig für:

  1. Forschungen, die zur Erhaltung der Arten beitragen, einschließlich des Austausches von Informationen über die Arterhaltung, oder
  2. die Aufzucht in menschlicher Obhut, die Bestandserneuerung und die Wiederansiedlung von Arten in ihren Biotopen oder
  3. die Ausbildung in erhaltungsspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten.

Die ersten Artenschutzbemühungen der Zoos gehen auf den Beginn des 20. Jahrhunderts zurück: 1905 wurde im Bronx Zoo (New York) die „American Bison Society“ mit dem Ziel gegründet, den amerikanischen Bison zu retten. 1923 erfolgte in Berlin die Gründung der “Internationalen Gesellschaft zur Erhaltung des Wisents”, mit dem heute noch bestehenden Wisent-Zuchtbuch.

Mehr als 1.000 Tierarten werden weltweit von Zoos in internationalen oder regionalen Zuchtbüchern und Programmen geführt. Eines davon ist das „Europäische Erhaltungszuchtprogramm“ (EAZA Ex-situ Programme, EEP), welches für eine Vielzahl von bedrohten Tierarten existiert und europaweit – und teilweise sogar weltweit – zwischen den Zoos koordiniert wird. Durch die Zucht in menschlicher Obhut können die bedrohten Tierarten für die Nachwelt erhalten werden und für Wiederansiedlungsprogramme zur Verfügung gestellt werden.

Der Europäische Zoo- und Aquarienverband (EAZA) koordiniert aktuell mehr als 500 Europäische Erhaltungszuchtprogramme (EEPs).

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Zoos als treibende Kraft

Die Zoos sind somit die treibende Kraft mit der größten Expertise auf dem Gebiet der Erhaltungszucht. Ohne diesen Einsatz wäre ein Überleben vieler Tierarten nicht möglich!

Viele Beispiele zeugen von dem Erfolg, den die Zoos auf dem Gebiet Artenschutz bereits haben. Mehr als 50 Tierarten waren oder sind in der Natur bereits ausgerottet (z.B. Socorro Taube, Säbelantilope), konnten in Menschenhand aber gerettet werden.

Darüber hinaus konnten mehr als 200 lokal oder regional ausgerottete Tierarten dank der Unterstützung von Zoos, insbesondere durch deren Nachzuchten, erfolgreich oder mit guten Aussichten wiederangesiedelt werden. Darüber hinaus stellen Zoos ihre Sachkunde, Infrastruktur und finanzielle Mittel für diese Projekte zur Verfügung, die in der Regel gemeinsam mit verschiedenen Partnern wie Naturschutzbehörden und -verbänden sowie Universitäten durchgeführt werden.

Der Erhalt gefährdeter Arten kann letztlich nur durch eine enge Vernetzung von In-situ- und Ex-situ-Artenschutzaktivitäten im Sinne des One Plan Approach der IUCN (International Union for Conservation of Nature) erfolgen.

Im Positionspapier der IUCN „Zur Rolle von botanischen Gärten, Aquarien und Zoos im Artenschutz“ werden diese wichtigen Aufgaben verdeutlicht.